Dem Antrag des Verwaltungsrats folgend, haben die Aktionärinnen und Aktionäre der Autoneum Holding AG an der heutigen Generalversammlung eine Verdopplung der Dividende auf 1.30 CHF je Aktie (Geschäftsjahr 2012: 0.65 CHF) genehmigt. Auch allen weiteren Anträgen des Verwaltungsrats wurde mit grosser Mehrheit zugestimmt.

392 Aktionärinnen und Aktionäre haben an der dritten ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG in Winterthur teilgenommen. Es waren 69 Prozent des Aktienkapitals vertreten.

Verwaltungsratspräsident Hans-Peter Schwald wies in seiner Rede auf die Bedeutung der Unternehmensstrategie für den Ausbau der Technologie- und Marktführerschaft von Autoneum hin. CEO Martin Hirzel hob in seinen Ausführungen hervor, dass Autoneum im Geschäftsjahr 2013 alle finanziellen Mittelfristziele auf Konzernstufe erreicht habe, erläuterte die Umsetzung der strategischen Prioritäten im vergangenen Geschäftsjahr und gab einen Ausblick auf die für 2014 geplanten Unternehmensaktivitäten. Er erklärte, dass man in das laufende Geschäftsjahr 2014 gut gestartet sei.

Die Aktionäre genehmigten mit grosser Mehrheit den Jahresbericht 2013 einschliesslich Konzern- und Jahresrechnung. Zum dritten Mal wurde vom Verwaltungsrat eine Konsultativabstimmung über den Entschädigungsbericht durchgeführt, dem über 98 Prozent der anwesenden Aktionäre zustimmten.

Mit Ex-Dividendendatum vom 22. April 2014 wird aufgrund des 2013 erreichten Ergebnisses und angesichts der positiven Geschäftsaussichten für das laufende Geschäftsjahr eine gegenüber dem Vorjahr verdoppelte Dividende von 1.30 CHF je Namenaktie aus der Kapitaleinlagereserve ausbezahlt.

Allen Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung wurde Entlastung erteilt. Hans-Peter Schwald wurde als Präsident, Rainer Schmückle, Michael Pieper,
This E. Schneider, Peter Spuhler und Ferdinand Stutz als weitere Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr im Amt bestätigt. Hans-Peter Schwald, This E. Schneider und Ferdinand Stutz wurden in den Vergütungsausschuss gewählt. Auch die beantragten Anpassungen der Statuten der Autoneum Holding AG an die am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften (VegüV) und die übrigen Anträge wurden mit grosser Mehrheit genehmigt.

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